Verteilerschlüssel: Wie werden Nebenkosten aufgeteilt?
Der Verteilerschlüssel bestimmt, welchen Anteil der Gesamtkosten
jeder einzelne Mieter trägt. Die Wahl des richtigen
Verteilerschlüssels ist eine der häufigsten Fehlerquellen in
Nebenkostenabrechnungen — und gleichzeitig einer der Punkte, die am
einfachsten zu prüfen sind.
Die vier gängigen Verteilerschlüssel
1. Wohnfläche (m²)
Der am häufigsten verwendete Verteilerschlüssel. Die Gesamtkosten
werden proportional zur Wohnfläche verteilt. Wer eine größere
Wohnung hat, zahlt mehr. Dieser Schlüssel ist der gesetzliche
Standard (§556a Abs. 1 BGB), wenn im Mietvertrag nichts anderes
vereinbart wurde.
Geeignet für: Grundsteuer, Versicherungen,
Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung — also Kosten, die nicht
direkt vom individuellen Verbrauch abhängen.
2. Personenzahl
Die Kosten werden nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
aufgeteilt. Mehr Personen bedeuten höhere Kosten — die Logik: Mehr
Bewohner verursachen mehr Verbrauch (Wasser, Müll etc.).
Geeignet für: Wasserversorgung (wenn keine
Einzelzähler), Entwässerung, Müllgebühren. Dieser Schlüssel muss im
Mietvertrag vereinbart sein.
3. Verbrauch
Die fairste Methode: Jeder zahlt nach seinem tatsächlichen
Verbrauch, gemessen durch individuelle Zähler. Bei Heizung und
Warmwasser ist die verbrauchsabhängige Abrechnung sogar gesetzlich
vorgeschrieben (Heizkostenverordnung).
Geeignet für: Heizung, Warmwasser, Kaltwasser (bei
Einzelzählern). Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass
mindestens 50% und maximal 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig
abgerechnet werden müssen.
4. Miteigentumsanteile (MEA)
Dieser Schlüssel wird vor allem in Eigentümergemeinschaften
verwendet und basiert auf den in der Teilungserklärung festgelegten
Miteigentumsanteilen. Für Mietverhältnisse ist er weniger
gebräuchlich, kann aber im Mietvertrag vereinbart werden.
Geeignet für: Kosten, die in der
Eigentümergemeinschaft nach MEA abgerechnet werden und die der
Vermieter an den Mieter weitergibt.
Prüftipp: Vergleichen Sie den in Ihrer Abrechnung
verwendeten Verteilerschlüssel mit der Vereinbarung in Ihrem
Mietvertrag. Der Vermieter darf den Verteilerschlüssel nicht
einfach einseitig ändern — es sei denn, er wechselt auf eine
verbrauchsabhängige Abrechnung (§556a Abs. 2 BGB). Eine solche
Änderung muss er Ihnen vor Beginn des Abrechnungszeitraums
schriftlich mitteilen.
Wann ist eine Mischung aus Verteilerschlüsseln erlaubt?
Ja, verschiedene Kostenarten dürfen nach unterschiedlichen
Schlüsseln verteilt werden. So ist es üblich und sinnvoll,
Heizkosten nach Verbrauch, Wasserkosten nach Personenzahl und
Grundsteuer nach Wohnfläche zu verteilen. Wichtig ist nur, dass der
Schlüssel für jede Kostenart in der Abrechnung transparent angegeben
wird und der gewählte Schlüssel sachgerecht ist.
Was ist, wenn die Wohnfläche im Mietvertrag falsch ist?
Ein häufiges Problem: Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche
stimmt nicht mit der tatsächlichen Fläche überein. Nach
BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 31.10.2007, VIII ZR 261/06) ist eine
Abweichung von mehr als 10% relevant und kann zur Neuberechnung der
Nebenkosten führen. Weicht Ihre tatsächliche Wohnfläche um mehr als
10% von der im Mietvertrag angegebenen ab, sollten Sie dies in der
Nebenkostenabrechnung berücksichtigen und ggf. eine Korrektur
verlangen.