RATGEBER · VERWALTERWECHSEL
Der komplette Leitfaden zum Wechsel der Hausverwaltung: Fristen, Kündigungsschreiben, Übergabe und Checkliste — Schritt für Schritt erklärt.
EINLEITUNG
Die Entscheidung, die Hausverwaltung zu wechseln, fällt selten von heute auf morgen. In den meisten Fällen ist es ein schleichender Prozess: Die Anrufe werden nicht zurückgerufen, die Abrechnung kommt drei Monate zu spät, auf der Eigentümerbesprechung gibt es mehr Fragen als Antworten, und bei der letzten Objektbegehung war der Verwalter zum dritten Mal in Folge nicht dabei. Irgendwann ist das Maß voll.
Wenn Sie gerade an diesem Punkt stehen, sind Sie nicht allein. Studien zeigen, dass rund 30 Prozent aller Eigentümer in Deutschland mit ihrer Hausverwaltung unzufrieden sind. Die häufigsten Gründe: mangelnde Erreichbarkeit, fehlerhafte Abrechnungen, fehlende Transparenz und das Gefühl, als Eigentümer nicht ernst genommen zu werden.
Die gute Nachricht: Der Wechsel einer Hausverwaltung ist einfacher, als viele denken. Es gibt keine bürokratischen Hürden, keine behördlichen Genehmigungen und keinen Grund, eine schlechte Verwaltung länger zu ertragen als nötig. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Wechsel planen, durchführen und sicherstellen, dass der Übergang reibungslos verläuft.
Alle Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf die Mietverwaltung und Sondereigentumsverwaltung für private Vermieter. Der Verwaltervertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag nach BGB, dessen Kündigung klar geregelt ist. Wir erklären Ihnen die rechtlichen Grundlagen, geben Ihnen ein Muster-Kündigungsschreiben an die Hand und zeigen, worauf Sie bei der Übergabe achten müssen.
Unsicher, ob der Preis stimmt? Aktuelle Preise & Marktübersicht 2026. Welche Leistungen sind Pflicht? Pflichten der Hausverwaltung. Direkt anfragen: Verwaltungsanfrage stellen.
WARNSIGNALE
Nicht jede Unzufriedenheit rechtfertigt sofort einen Wechsel — manchmal hilft ein klärendes Gespräch. Aber es gibt Warnsignale, die deutlich zeigen, dass ein Wechsel nicht nur sinnvoll, sondern dringend notwendig ist. Hier sind die fünf häufigsten Gründe, die Eigentümer zum Wechsel bewegen:
Das häufigste Ärgernis: Sie rufen an, schreiben E-Mails, hinterlassen Nachrichten — aber es passiert nichts. Rückrufe kommen erst nach Tagen oder gar nicht, Anfragen versanden im Nirgendwo, und bei dringenden Problemen erreichen Sie niemanden. Eine Hausverwaltung, die nicht erreichbar ist, kann ihre Kernaufgabe nicht erfüllen: die zuverlässige Betreuung Ihrer Immobilie.
In Frankfurt, wo der Immobilienmarkt dynamisch ist und Mieter hohe Erwartungen haben, kann schlechte Erreichbarkeit schnell teuer werden. Wenn ein Wasserrohrbruch am Freitagabend passiert und die Verwaltung erst am Dienstag reagiert, entstehen Folgeschäden, die ein Vielfaches der eigentlichen Reparatur kosten.
Die Nebenkostenabrechnung gehört zu den Kernpflichten einer Hausverwaltung. Sie muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen — sonst verlieren Sie als Vermieter den Anspruch auf Nachzahlungen. Wenn Ihre Verwaltung regelmäßig Fristen reißt oder Abrechnungen fehlerhaft erstellt, verlieren Sie bares Geld.
Fehlerhafte Abrechnungen sind zudem ein Einfallstor für Rechtsstreitigkeiten. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und bei Fehlern Widerspruch einzulegen. Eine einzige fehlerhafte Abrechnung kann zu monatelangem Schriftverkehr, Anwaltskosten und im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen.
Sie möchten wissen, wie es um Ihre Immobilie steht: Wie hoch sind die Rücklagen? Welche Reparaturen stehen an? Wie ist der aktuelle Zustand des Gebäudes? Wenn Ihre Verwaltung auf solche Fragen ausweichend antwortet, keine regelmäßigen Berichte erstellt oder Ihnen den Zugang zu Unterlagen erschwert, ist das ein ernstes Warnsignal.
Transparenz ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Eine professionelle Verwaltung informiert Sie proaktiv über den Zustand Ihrer Immobilie, anstehende Maßnahmen und die finanzielle Situation — ohne dass Sie jedes Mal nachhaken müssen.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Verwaltungskosten deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen, ohne dass sich das in der Qualität der Verwaltung widerspiegelt, sollten Sie aktiv werden. Ebenso kritisch: eine Häufung von Sonderleistungen und Zusatzkosten, die das Grundhonorar in die Höhe treiben, ohne dass Sie davon einen erkennbaren Nutzen haben.
Vergleichen Sie Ihre aktuellen Kosten mit den marktüblichen Preisen in Frankfurt (22 bis 40 Euro pro Einheit monatlich für Mietverwaltung). Wenn Sie deutlich darüber liegen und gleichzeitig mit der Qualität unzufrieden sind, ist ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll.
Wenn notwendige Reparaturen aufgeschoben werden, Objektbegehungen ausfallen und der allgemeine Zustand Ihrer Immobilie sich verschlechtert, schadet das dem Wert Ihres Eigentums. Eine Verwaltung, die bei der Instandhaltung spart, verursacht langfristig deutlich höhere Kosten — denn aus kleinen Schäden werden große, und aus planbaren Maßnahmen werden teure Notfallreparaturen.
In Frankfurt, wo die Immobilienpreise hoch sind und die Konkurrenz unter Vermietern wächst, ist der Zustand der Immobilie ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Mieter haben die Wahl — und sie wählen gepflegte Objekte mit einer funktionierenden Verwaltung im Hintergrund.
RECHT
Bevor Sie den Wechsel einleiten, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Das schützt Sie vor Fehlern und gibt Ihnen Sicherheit im Umgang mit der aktuellen Verwaltung.
Der Vertrag zwischen Ihnen als Eigentümer und der Hausverwaltung ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß BGB. Er regelt den Leistungsumfang, die Vergütung, die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen. Als Auftraggeber haben Sie grundsätzlich das Recht, diesen Vertrag zu kündigen — unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
Prüfen Sie Ihren Verwaltervertrag sorgfältig. Die relevanten Punkte sind:
Die ordentliche Kündigung ist der Standardweg beim Verwalterwechsel. Sie kündigen den bestehenden Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Ein Grund muss bei der ordentlichen Kündigung nicht angegeben werden — es genügt, wenn Sie den Vertrag beenden möchten.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei bis sechs Monate zum Vertragsende. Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 31. Dezember 2026 ausläuft und eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart ist, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September 2026 bei der Verwaltung eingehen.
Wichtig: Es kommt auf den Zugang der Kündigung an, nicht auf das Absendedatum. Versenden Sie die Kündigung daher per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können. Bei knappen Fristen empfiehlt sich zusätzlich eine Zustellung per Boten mit Empfangsbestätigung.
Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Verwaltung können Sie den Vertrag außerordentlich — also fristlos — kündigen. Das ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft:
Die außerordentliche Kündigung sollte gut vorbereitet und im Zweifelsfall anwaltlich begleitet werden. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung kann dazu führen, dass Sie weiterhin an den Vertrag gebunden sind und möglicherweise Schadensersatz zahlen müssen.
In bestimmten Situationen steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu — unabhängig von der regulären Vertragslaufzeit. Das ist insbesondere der Fall bei:
Prüfen Sie Ihren Vertrag auf weitere Sonderkündigungsklauseln — manche Verträge enthalten individuelle Regelungen für besondere Situationen.
SCHRITT FÜR SCHRITT
Der Wechsel der Hausverwaltung folgt einem klaren Ablauf. Wenn Sie diese fünf Schritte in der richtigen Reihenfolge durchführen, vermeiden Sie die häufigsten Fehler und stellen sicher, dass der Übergang reibungslos verläuft.
Bevor Sie kündigen, sollten Sie bereits eine neue Verwaltung in Aussicht haben. Das klingt selbstverständlich, wird aber oft vernachlässigt — mit dem Ergebnis, dass Eigentümer nach der Kündigung unter Zeitdruck eine neue Verwaltung suchen und dabei Kompromisse eingehen, die sie später bereuen.
So gehen Sie vor: Recherchieren Sie mindestens drei Hausverwaltungen in Frankfurt. Achten Sie auf VDIV-Mitgliedschaft, Erfahrung in Ihrem Stadtteil, transparente Preisgestaltung und gute Erreichbarkeit. Fordern Sie schriftliche Angebote an und vereinbaren Sie persönliche Erstgespräche. Eine gute Verwaltung nimmt sich Zeit für Sie und Ihr Objekt, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.
Wichtig: Teilen Sie der potenziellen neuen Verwaltung mit, dass es sich um einen Verwalterwechsel handelt. Eine erfahrene Verwaltung kennt den Prozess und kann Ihnen bereits im Erstgespräch sagen, wie sie den Übergang gestaltet und welche Unterlagen sie von Ihnen bzw. der alten Verwaltung benötigt.
Nehmen Sie Ihren aktuellen Verwaltervertrag zur Hand und prüfen Sie die Kündigungsmodalitäten im Detail. Notieren Sie sich:
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kündigung fristgerecht und formgerecht ist, lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt oder der neuen Verwaltung prüfen. Ein Formfehler kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und der Vertrag sich automatisch verlängert.
Formulieren Sie die Kündigung klar und eindeutig. Sie muss enthalten: Ihren Namen und Ihre Adresse als Auftraggeber, den Namen und die Adresse der Verwaltung, die eindeutige Erklärung der Kündigung, das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll, und Ihre Unterschrift. Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung nicht erforderlich, schadet aber auch nicht.
Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen gerichtsfesten Nachweis über den Zugang. Bewahren Sie den Rückschein sorgfältig auf. Bei knappen Fristen empfiehlt sich zusätzlich die Zustellung per Boten oder die persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung.
Nach Zugang der Kündigung beginnt die Übergangsphase. Idealerweise koordiniert die neue Verwaltung die Übergabe direkt mit der alten Verwaltung. In der Praxis sieht das so aus:
Die Übergabe dauert erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen. Je kooperativer die alte Verwaltung, desto reibungsloser verläuft der Prozess. Setzen Sie von Anfang an klare Fristen und dokumentieren Sie den Verlauf schriftlich.
Nach Abschluss der Übergabe beginnt die neue Verwaltung mit der aktiven Betreuung Ihrer Immobilie. In der Einarbeitungsphase wird die neue Verwaltung:
Rechnen Sie damit, dass die ersten zwei bis drei Monate nach dem Wechsel etwas mehr Abstimmung erfordern als der Normalbetrieb. Das ist normal und ein Zeichen dafür, dass die neue Verwaltung gründlich arbeitet. Ein guter Verwalter wird Sie in dieser Phase regelmäßig informieren und offene Fragen proaktiv klären.
VORLAGE
Das folgende Muster-Kündigungsschreiben können Sie als Vorlage verwenden und an Ihre individuelle Situation anpassen. Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern durch Ihre persönlichen Daten.
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[Name der Hausverwaltung]
[Adresse der Hausverwaltung]
[PLZ Ort]
[Ort], den [Datum]
Betreff: Kündigung des Verwaltervertrags vom [Vertragsdatum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den zwischen uns bestehenden Verwaltervertrag vom [Vertragsdatum] für das Objekt [Adresse des Objekts] ordentlich und fristgerecht zum [Kündigungstermin, z.B. 31.12.2026].
Ich bitte Sie, mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Vertragsende schriftlich zu bestätigen.
Zur Vorbereitung der Übergabe an die neue Verwaltung bitte ich Sie, folgende Unterlagen bis zum [Datum, z.B. 4 Wochen vor Vertragsende] bereit zu halten:
Die Kontaktdaten der neuen Verwaltung werde ich Ihnen rechtzeitig mitteilen, um eine geordnete Übergabe zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Name]
Hinweis: Dieses Muster dient als Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Passen Sie das Schreiben an Ihre konkrete Vertragssituation an. Versenden Sie es per Einschreiben mit Rückschein.
ÜBERGABE
Die Übergabe der Verwaltung ist der kritischste Moment beim Wechsel. Eine vollständige und ordentliche Übergabe stellt sicher, dass die neue Verwaltung sofort arbeitsfähig ist und keine Informationslücken entstehen. Hier eine Übersicht, welche Unterlagen und Informationen übergeben werden müssen.
Der Kontenwechsel ist ein besonders sensibler Punkt. Die Mietkonten müssen von den Konten der alten Verwaltung auf die neuen Konten umgestellt werden. Alle Mieter müssen über die neuen Bankverbindungen informiert werden und ihre Daueraufträge oder Lastschriftmandate anpassen. Dieser Prozess braucht Zeit — rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen, bis alle Mieter umgestellt haben.
Stellen Sie sicher, dass die alte Verwaltung in der Übergangsphase eingehende Mietzahlungen auf den alten Konten an die neue Verwaltung weiterleitet, bis alle Mieter umgestellt haben.
PROBLEMLÖSUNG
In einer idealen Welt verläuft der Verwalterwechsel reibungslos. In der Realität gibt es gelegentlich Hindernisse. Hier sind die häufigsten Probleme und wie Sie sie lösen.
Das ist leider keine Seltenheit. Manche Verwaltungen verzögern die Herausgabe aus verschiedenen Gründen — manchmal aus organisatorischer Überlastung, manchmal aus Verärgerung über den Verlust des Mandats.
Lösung: Fordern Sie die Unterlagen schriftlich mit einer klaren Frist an (in der Regel 14 Tage). Weisen Sie darauf hin, dass die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen eine vertragliche und gesetzliche Pflicht ist. Kommt die Verwaltung der Aufforderung nicht nach, schalten Sie einen Anwalt ein. In dringenden Fällen kann eine einstweilige Verfügung erwirkt werden. Dokumentieren Sie alle Schritte schriftlich.
Bei der Übergabe stellt sich heraus, dass wichtige Unterlagen fehlen — Mietverträge, Abrechnungsbelege, Kautionsnachweise. Das kommt vor allem dann vor, wenn die alte Verwaltung schlecht organisiert war — was ja oft der Grund für den Wechsel ist.
Lösung: Erstellen Sie mit der neuen Verwaltung eine detaillierte Liste der fehlenden Unterlagen und fordern Sie diese von der alten Verwaltung nach. Parallel beginnt die neue Verwaltung damit, die fehlenden Informationen aus anderen Quellen zu rekonstruieren: Mieter können Vertragskopien beisteuern, Banken können Kontobewegungen nachliefern, und technische Unterlagen können bei Handwerkern und Behörden angefordert werden. Es ist aufwändig, aber machbar.
Nicht alle Mieter stellen ihre Zahlungen pünktlich um. In den ersten Wochen nach dem Wechsel gehen daher oft noch Mieten auf den alten Konten ein. Manche Mieter ignorieren die Aufforderung zur Umstellung oder vergessen sie schlicht.
Lösung: Informieren Sie die Mieter frühzeitig — mindestens vier Wochen vor dem Wechsel — und erinnern Sie sie zwei Wochen vor dem Stichtag erneut. Die neue Verwaltung sollte eine Übergangsvereinbarung mit der alten Verwaltung treffen, damit fehlgeleitete Zahlungen weitergeleitet werden. In hartnäckigen Fällen hilft ein persönliches Gespräch oder ein weiteres Erinnerungsschreiben.
Bei der Übernahme entdeckt die neue Verwaltung häufig Fehler der Vorgängerin: falsch berechnete Nebenkosten, nicht geltend gemachte Mieterhöhungen, versäumte Wartungen, fehlende Versicherungsdeckung. Das ist ärgerlich, aber gleichzeitig der Beweis, dass der Wechsel richtig war.
Lösung: Die neue Verwaltung erstellt einen Übergabebericht, in dem alle festgestellten Mängel dokumentiert werden. Je nach Art und Schwere der Fehler können Schadensersatzansprüche gegen die alte Verwaltung bestehen — diese sind in der Regel über deren Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Lassen Sie die Ansprüche zeitnah prüfen, da sie der Verjährung unterliegen.
CHECKLISTE
Diese 12-Punkte-Checkliste hilft Ihnen, den Verwalterwechsel strukturiert durchzuführen und keinen wichtigen Schritt zu vergessen.
Drucken Sie sich diese Checkliste aus und haken Sie jeden Punkt ab, sobald er erledigt ist. So behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass nichts vergessen wird.
AUSWAHLKRITERIEN
Nach den Erfahrungen mit einer schlechten Verwaltung möchten Sie beim nächsten Mal alles richtig machen. Hier sind die wichtigsten Kriterien, an denen Sie eine professionelle Hausverwaltung erkennen.
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) ist der wichtigste Berufsverband der Branche. VDIV-Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung von Qualitätsstandards, zur regelmäßigen Fortbildung und zur Berufshaftpflichtversicherung. Eine VDIV-Mitgliedschaft ist kein Garant für Qualität — aber ein gutes Zeichen dafür, dass die Verwaltung professionelle Standards ernst nimmt.
Eine Verwaltung, die den Frankfurter Markt seit Jahren kennt, bringt unschätzbares Wissen mit: Kenntnis der lokalen Mietgesetzgebung, ein gewachsenes Netzwerk an Handwerkern und Dienstleistern, Erfahrung mit den Besonderheiten verschiedener Stadtteile und ein Gespür für den lokalen Mietmarkt. Fragen Sie gezielt: Seit wann sind Sie in Frankfurt aktiv? Wie viele Objekte verwalten Sie in der Stadt? In welchen Stadtteilen sind Sie besonders stark?
Eine gute Verwaltung hat nichts zu verbergen. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung aller Leistungen an, die im Grundhonorar enthalten sind, sowie eine vollständige Preisliste für Sonderleistungen. Achten Sie auf klare Vertragsbedingungen ohne versteckte Klauseln. Wenn eine Verwaltung bei der Preistransparenz zögert, ist das ein Warnsignal.
Nach den Erfahrungen mit einer schlecht erreichbaren Verwaltung wissen Sie, wie wichtig dieser Punkt ist. Fragen Sie konkret: Wer ist mein fester Ansprechpartner? Wie sind die Reaktionszeiten? Gibt es eine Notfall-Hotline für dringende Fälle? Wie läuft die Kommunikation — telefonisch, per E-Mail, über ein Portal? Eine Verwaltung, die Erreichbarkeit verspricht, sollte das auch in der Akquisephase beweisen können.
Ein modernes Online-Portal, über das Sie jederzeit Ihre Abrechnungen einsehen, Dokumente herunterladen und Schadensmeldungen aufgeben können, ist heute Standard bei professionellen Verwaltungen. Es erhöht die Transparenz, beschleunigt die Kommunikation und gibt Ihnen die Kontrolle über Ihre Immobilie — auch von unterwegs.
Fragen Sie die Verwaltung nach Referenzen von bestehenden Kunden — idealerweise von Eigentümern mit ähnlichen Objekten wie Ihrem. Lesen Sie Online-Bewertungen auf Google, Immobilienportalen und Branchenverzeichnissen. Beachten Sie dabei: Einzelne negative Bewertungen gibt es überall. Entscheidend ist das Gesamtbild und wie die Verwaltung auf Kritik reagiert.
Der wichtigste Test ist das persönliche Gespräch. Nehmen Sie sich Zeit und achten Sie auf: Nimmt sich die Verwaltung Zeit für Ihre Fragen? Wird individuell auf Ihr Objekt eingegangen? Werden Probleme offen angesprochen? Stimmt die Chemie? Eine Hausverwaltung ist eine langfristige Partnerschaft — Sie müssen der Verwaltung vertrauen können, und das beginnt beim ersten Gespräch.
HÄUFIGE FRAGEN
Der gesamte Prozess vom Entschluss bis zur vollständigen Übernahme durch die neue Verwaltung dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Die Kündigungsfrist beträgt meist drei bis sechs Monate zum Vertragsende. Die eigentliche Übergangsphase nimmt vier bis acht Wochen in Anspruch. Planen Sie den Wechsel daher frühzeitig.
Der reine Verwalterwechsel ist bei seriösen neuen Hausverwaltungen in der Regel kostenfrei — die Übernahme und Einarbeitung ist im Grundhonorar enthalten. Kosten können entstehen, wenn die alte Verwaltung eine Übergabepauschale berechnet oder wenn Unterlagen unvollständig sind und aufwändig rekonstruiert werden müssen.
Nein. Wenn Sie die vertragliche Kündigungsfrist einhalten, kann die alte Verwaltung den Wechsel nicht verhindern. Sie ist nach Vertragsende verpflichtet, alle Unterlagen und Konten an die neue Verwaltung zu übergeben. Verweigert sie die Übergabe, können Sie diese gerichtlich durchsetzen.
Alle bestehenden Verträge — Mietverträge, Wartungsverträge, Versicherungsverträge — bleiben vom Verwalterwechsel unberührt. Die neue Verwaltung übernimmt die Betreuung aller bestehenden Vertragsverhältnisse, prüft sie und optimiert bei Bedarf die Konditionen.
Nein, eine persönliche Kündigung ist nicht erforderlich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen — idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können. Ein formloses Schreiben mit eindeutiger Kündigungserklärung und Ihrer Unterschrift genügt.
In der Praxis übernimmt die neue Verwaltung die Hauptkommunikation: Sie stellt sich den Mietern mit einem Begrüßungsschreiben vor, teilt neue Kontaktdaten und Bankverbindungen mit und richtet den Zugang zum Eigentümerportal ein. Die Mieter sollten mindestens vier Wochen vor dem Wechsel informiert werden.
Die alte Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben. Fordern Sie die Unterlagen schriftlich mit Fristsetzung an. Kommt die Verwaltung dem nicht nach, schalten Sie einen Anwalt ein. In dringenden Fällen kann die Herausgabe per einstweiliger Verfügung gerichtlich durchgesetzt werden.
Ja, bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen ist eine fristlose Kündigung möglich — etwa bei Unterschlagung, grober Pflichtverletzung trotz Abmahnung oder dauerhafter Unerreichbarkeit. Die außerordentliche Kündigung muss gut begründet sein und setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Im Zweifelsfall empfiehlt sich anwaltliche Beratung.
In den meisten Fällen nicht. Bei einer regulären ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Fristen ist der Wechsel ein normaler Verwaltungsvorgang. Ein Anwalt empfiehlt sich, wenn die alte Verwaltung die Kündigung nicht akzeptiert, Unterlagen zurückhält oder wenn Sie eine außerordentliche Kündigung anstreben.
Achten Sie auf VDIV-Mitgliedschaft, nachweisbare Erfahrung in Frankfurt, transparente Preise ohne versteckte Kosten, festen Ansprechpartner, digitales Eigentümerportal und positive Referenzen. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und führen Sie persönliche Erstgespräche. Der Gesamteindruck — nicht nur der Preis — sollte die Entscheidung bestimmen.
Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch und erfahren Sie, wie ein Wechsel zu uns abläuft.