Häufige Fragen zu umlagefähigen Nebenkosten
Welche Nebenkosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?
Genau die 17 Kostenarten aus §2 BetrKV: Grundsteuer, Wasser,
Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müllabfuhr,
Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger,
Versicherungen, Hauswart, Antenne/Kabel (eingeschränkt), Waschraum
und sonstige Betriebskosten. Voraussetzung: Vereinbarung im
Mietvertrag.
Welche Kosten sind nicht umlagefähig?
Verwaltungskosten (Hausverwaltungsgebühren, Porto, Kontoführung),
Instandhaltung und Reparaturen, Leerstandskosten,
Rechtsanwaltskosten, Bankgebühren und seit Juli 2024 auch
Kabelanschlussgebühren. Diese Kosten trägt immer der Eigentümer.
Sind Hausverwaltungskosten umlagefähig?
Nein. §1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV schließt Verwaltungskosten
ausdrücklich von den Betriebskosten aus. Die Verwaltervergütung,
Eigentümerversammlungskosten und Kontoführung zahlt der
Eigentümer. Diese Kosten sind jedoch steuerlich als Werbungskosten
bei Einkünften aus Vermietung absetzbar.
Was zählt alles zu den umlagefähigen Betriebskosten?
Die BetrKV listet 17 Kostenarten auf — von Grundsteuer (Nr. 1) bis
sonstige Betriebskosten (Nr. 17). Entscheidend: Es müssen
laufende Kosten sein, die durch den
bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes entstehen. Einmalige
Kosten (z.B. neue Heizungsanlage) sind nie umlagefähig.
Welche Nebenkosten darf der Vermieter nicht abrechnen?
Alles, was nicht in §2 BetrKV steht oder nicht im Mietvertrag
vereinbart wurde. Häufige Fehler: Instandsetzungskosten als
„Wartung" deklariert, Verwaltungskosten unter „Sonstiges"
versteckt, Kabelgebühren nach Juli 2024 oder Leerstandskosten auf
Bestandsmieter umgelegt. Prüfen Sie Ihre Abrechnung mit unserer
Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Was sagt die Betriebskostenverordnung (BetrKV)?
Die BetrKV definiert seit 2004 abschließend, welche Kosten als
Betriebskosten gelten. §1 enthält die Definition, §2 die 17
umlagefähigen Kostenarten. Sie löste die alte Anlage 3 zu §27 der
II. Berechnungsverordnung ab und gilt für alle Mietverhältnisse in
Deutschland — unabhängig davon, ob der Mietvertrag vor oder nach
2004 geschlossen wurde.