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RATGEBER

Sondereigentumsverwaltung: Was Eigentümer einer Eigentumswohnung wissen müssen

Aufgaben, Kosten und der Unterschied zur WEG-Verwaltung — der komplette Ratgeber zur Sondereigentumsverwaltung für Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung.

Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, steht früher oder später vor einer Entscheidung: alles selbst regeln oder eine Sondereigentumsverwaltung beauftragen. Während die WEG-Verwaltung sich um das Gemeinschaftseigentum kümmert, übernimmt die Sondereigentumsverwaltung — kurz SEV — alles, was die einzelne Wohnung betrifft: Mietverhältnis, Nebenkosten, Instandhaltung im Inneren, Behördenkommunikation.

Dieser Ratgeber erklärt, was eine Sondereigentumsverwaltung leistet, wo der Unterschied zur WEG-Verwaltung liegt, was sie kostet und wann sie sich für Eigentümer in Frankfurt lohnt.

Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Die Sondereigentumsverwaltung ist die professionelle Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag des Eigentümers. Rechtliche Grundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG): § 5 WEG definiert das Sondereigentum als die im Grundbuch zugeordneten Räume einer Wohnung sowie zugehörige Bestandteile, die ohne Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums verändert werden können. Der Sondereigentumsverwalter handelt ausschließlich für den einzelnen Eigentümer — nicht für die Eigentümergemeinschaft.

SEV ist keine WEG-Verwaltung. Die SEV wird vom Eigentümer einzeln beauftragt — per individuellem Verwaltervertrag nach § 675 BGB. Die WEG-Verwaltung dagegen wird per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung bestellt (§ 26 WEG). Beide Funktionen können vom gleichen Unternehmen erbracht werden, müssen es aber nicht.

Ein erheblicher Teil der Eigentumswohnungen in Deutschland wird nicht vom Eigentümer selbst bewohnt, sondern vermietet — gerade in Ballungsräumen wie Frankfurt am Main. Für genau diese Konstellation ist die Sondereigentumsverwaltung gedacht.

Sondereigentumsverwaltung vs. WEG-Verwaltung — der Unterschied

Die drei häufigsten Verwaltungsformen werden im Alltag oft verwechselt. Dabei haben sie klar getrennte Auftraggeber, Aufgaben und Rechtsgrundlagen.

Merkmal Sondereigentumsverwaltung (SEV) WEG-Verwaltung Mietverwaltung
Auftraggeber Einzelner Wohnungseigentümer Eigentümergemeinschaft (Beschluss) Eigentümer eines ganzen Mietshauses
Verwaltungsobjekt Einzelne Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum (Dach, Treppenhaus, Fassade) Komplettes Mehrfamilienhaus
Rechtsgrundlage Individueller Verwaltervertrag (§ 675 BGB) § 26 WEG, Verwaltervertrag mit Gemeinschaft Verwaltervertrag mit Eigentümer
Mieterkontakt Ja — direkter Ansprechpartner Nein Ja
Hausgeld-Abrechnung Nein (macht WEG) Ja Nicht relevant
Nebenkosten an Mieter Ja Nein Ja

Wer eine vermietete Eigentumswohnung in einer WEG besitzt, hat in der Regel mit zwei Verwaltern zu tun: dem WEG-Verwalter für die Eigentümerseite und dem Sondereigentumsverwalter für die Mieterseite.

Aufgaben des Sondereigentumsverwalters

Ein professioneller Sondereigentumsverwalter übernimmt das komplette Tagesgeschäft rund um die vermietete Wohnung. Rechtlich handelt es sich um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Vermögensbetreuungspflicht: Der Verwalter ist seinem Auftraggeber zu Sorgfalt, Auskunft und Rechenschaft verpflichtet (§§ 666, 675 BGB). Gegenüber dem Mieter agiert er im Namen und Auftrag des Eigentümers — die Vermieterpflichten aus § 535 BGB bleiben rechtlich beim Eigentümer.

Die folgende Übersicht zeigt die typischen Leistungen:

  • Mietvertragsmanagement — Erstellung, Änderung und Beendigung von Mietverträgen nach BGB
  • Mietersuche und Vermietung — Inserate, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertragsabschluss
  • Mieteinzug und Mahnwesen — Überwachung der Mietzahlungen, außergerichtliche Mahnungen, gegebenenfalls Übergabe an Anwalt
  • Nebenkostenabrechnung — Jährliche Abrechnung gegenüber dem Mieter innerhalb der 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB
  • Mietanpassungen — Prüfung von Mieterhöhungsspielräumen nach Mietspiegel, Indexmiete oder Modernisierungsumlage
  • Hausgeld-Zahlung — Pünktliche Überweisung des Hausgelds an den WEG-Verwalter
  • Instandhaltung im Sondereigentum — Koordination von Handwerkern für Schäden innerhalb der Wohnung (Heizung, Sanitär, Elektrik)
  • Abnahme und Übergabe — Wohnungsübergaben mit Protokoll, Kautionsverwaltung
  • Behördenkommunikation — Schriftverkehr mit Meldebehörden, Finanzamt, Mietspiegel-Stellen
  • Reporting an den Eigentümer — Regelmäßige Abrechnung, Jahresübersicht, Belegsammlung für die Steuererklärung

Welche Leistungen tatsächlich enthalten sind, regelt der individuelle Verwaltervertrag. Eine Übersicht zu Pflichten und Leistungsumfang professioneller Verwalter finden Sie auch in unserem Ratgeber zu den Pflichten der Hausverwaltung.

Was sollte im SEV-Vertrag stehen?

Anders als bei der WEG-Verwaltung gibt es für die Sondereigentumsverwaltung keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungskatalog. Der Verwaltervertrag wird als Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB frei zwischen Eigentümer und Verwalter ausgehandelt. Folgende Punkte sollten in jedem seriösen SEV-Vertrag klar geregelt sein:

  • Vertragsparteien und Verwaltungsobjekt — exakte Bezeichnung der Wohnung mit Adresse, Grundbuchblatt und Miteigentumsanteil
  • Leistungsumfang — abschließende Auflistung der enthaltenen Tätigkeiten und Abgrenzung der Sonderleistungen
  • Vergütung — Grundpauschale, Sonderleistungs- vergütungen, Anpassungsklausel, Umsatzsteuer
  • Vertragslaufzeit — befristet oder unbefristet; üblich sind unbefristete Verträge mit Kündigungsfristen von drei Monaten zum Quartals- oder Jahresende
  • Kündigungsrecht — ordentliche und außerordentliche Kündigung, Übergaberegelung am Vertragsende
  • Vollmachten — welche Erklärungen darf der Verwalter für den Eigentümer abgeben (Mietvertrag, Mahnung, Kündigung)
  • Haftung und Versicherung — Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht des Verwalters mit Deckungssumme
  • Rechenschaft und Reporting — Turnus und Inhalt der Eigentümerabrechnung, digitaler Belegzugriff
  • Mieterkommunikation — wer ist Ansprechpartner für den Mieter, Erreichbarkeitszeiten
  • Datenschutz — Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO für Mieterdaten

Tipp: Lassen Sie sich vor Vertragsunterzeichnung eine Musterabrechnung zeigen. Wie verständlich die monatliche Eigentümerabrechnung aufgebaut ist, sagt mehr über die Qualität einer Verwaltung aus als jede Selbstauskunft.

Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?

Konkrete Preise lassen sich für die Sondereigentumsverwaltung nicht pauschal nennen — sie werden im Verwaltervertrag individuell vereinbart. Üblich ist eine monatliche Grundpauschale pro Wohnung, ergänzt um Vergütungen für Sonderleistungen wie Neuvermietung oder Nebenkostenabrechnung. Wie hoch der Preis tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:

Faktor Wirkung auf die Vergütung
Wohnungsgröße Größere Einheiten verursachen mehr Aufwand bei Instandhaltung, Nebenkostenabrechnung und Übergaben.
Lage In Frankfurter Innenstadtlagen sind Mieterfluktuation, Mietspiegel-Komplexität und Handwerker-Preise höher als am Stadtrand.
Leistungsumfang Eine reine Mietverwaltung kostet weniger als ein Vollservice-Paket mit Belegprüfung der WEG-Abrechnung, Modernisierungsbegleitung und Steuerreporting.
Anzahl der Einheiten Eigentümer mit mehreren Wohnungen erhalten in der Regel bessere Konditionen pro Einheit.
Mieterstruktur Wohngemeinschaften, häufige Mieterwechsel oder internationale Mieter erhöhen den Betreuungsaufwand.
Zustand der Wohnung Sanierungsbedürftige oder ältere Objekte verursachen mehr Koordinationsaufwand mit Handwerkern.

Eine ausführliche Übersicht zu den Preisbestandteilen einer Verwaltung allgemein finden Sie in unserem Ratgeber Was kostet eine Hausverwaltung. Für ein individuelles Angebot zu Ihrer Wohnung in Frankfurt stellen Sie eine Verwaltungsanfrage — Sie erhalten innerhalb von zwei Werktagen eine konkrete Indikation.

Steuerlicher Hinweis: Im Regelfall können die Kosten der Sondereigentumsverwaltung bei vermieteten Eigentumswohnungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden (§ 9 EStG). Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab — bitte klären Sie konkrete Fragen mit Ihrem Steuerberater.

Wann brauchen Eigentümer eine SEV?

Beispiel aus der Praxis

Eine Eigentümerin aus München erbt eine vermietete Drei-Zimmer-Wohnung im Frankfurter Westend. Der bisherige Mietvertrag liegt nicht vollständig vor, die Kaution ist nicht separat verwahrt, und die letzte Nebenkostenabrechnung ist überfällig. Reisen nach Frankfurt sind beruflich nicht möglich. In genau dieser Konstellation übernimmt ein Sondereigentumsverwalter die Bestandsaufnahme, ordnet den Mietvertrag rechtlich ein, klärt die Kautionsfrage, erstellt die ausstehende Nebenkostenabrechnung und wird zum festen Ansprechpartner für den Mieter vor Ort.

Eine Sondereigentumsverwaltung lohnt sich nicht in jedem Fall. Diese fünf Situationen sind die typischen Auslöser für eine professionelle Beauftragung:

  1. Vermietung aus der Distanz — Sie wohnen nicht in Frankfurt oder pendeln häufig. Mieterkontakt, Handwerkerkoordination und Übergaben vor Ort kosten Zeit, die Sie nicht aufbringen können.
  2. Geerbte Eigentumswohnung — Sie haben eine vermietete Wohnung geerbt, kennen weder Mieter noch Mietvertrag und wollen sich nicht in WEG-Recht und Mietrecht einarbeiten.
  3. Anlagewohnung als Renditeobjekt — Die Wohnung soll Rendite bringen, nicht Aufwand. Eine Verwaltung mit klarem monatlichen Festpreis ist kalkulierbar.
  4. Mehrere Eigentumswohnungen — Ab der zweiten oder dritten vermieteten Einheit lohnt sich Outsourcing meist auch wirtschaftlich.
  5. Konflikte mit dem Mieter oder der WEG — Bei juristisch heiklen Situationen (Räumungsklage, Modernisierungsumlage, Schimmelstreit) übernimmt der Verwalter den Schriftverkehr und entlastet den Eigentümer.

Wer dagegen selbst vor Ort wohnt, nur eine einzige Wohnung im gleichen Haus vermietet und gute Mieter hat, kann durchaus selbst verwalten — oder eine reine klassische Mietverwaltung ohne WEG-Bezug beauftragen.

Sondereigentumsverwaltung in Frankfurt — worauf achten?

Der Frankfurter Wohnungsmarkt hat Besonderheiten, die einen lokalen SEV-Verwalter sinnvoll machen. Die Mieten in Innenstadtlagen wie Westend, Nordend oder Sachsenhausen liegen deutlich über dem Bundesschnitt, der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Frankfurt wird regelmäßig fortgeschrieben, und die Eigentümergemeinschaften sind oft international zusammengesetzt — mit entsprechendem Kommunikationsbedarf.

Auswahlkriterien für eine Frankfurter SEV

  • Lokale Präsenz: Büro im Stadtgebiet, kurze Wege zu Wohnung und Handwerkern
  • Verbandsmitgliedschaft: VDIV Hessen e.V. als Qualitätssignal (regelmäßige Weiterbildung, Berufsstandards)
  • Berufshaftpflicht & Vermögensschadenhaftpflicht: ausreichende Deckungssumme, Nachweis auf Verlangen
  • Mietspiegel-Kenntnis: Vertrautheit mit dem qualifizierten Frankfurter Mietspiegel und Anpassungsspielräumen
  • Handwerker-Netzwerk: Etablierte Kontakte zu Sanitär-, Heizungs- und Elektrobetrieben in Frankfurt
  • Digitale Eigentümerakte: Belegzugriff online, jederzeit nachvollziehbar
  • Transparente Mieterkommunikation: ein fester Ansprechpartner für den Mieter, klare Erreichbarkeitszeiten

Die Blum GmbH verwaltet seit 1929 Immobilien in Frankfurt am Main, sitzt im Westend (Eschersheimer Landstraße 19–21) und ist VDIV-Mitglied. Unsere Sondereigentumsverwaltung der Blum GmbH ist auf vermietete Einzelwohnungen in Frankfurt und Umgebung spezialisiert — mit festem Ansprechpartner, monatlichem Mietreporting und digitaler Eigentümerakte.

Sondereigentumsverwaltung beauftragen — in drei Schritten

Der Weg von der ersten Anfrage bis zur tatsächlichen Übernahme der Verwaltung ist überschaubar. So läuft eine Beauftragung bei der Blum GmbH typischerweise ab:

  1. Anfrage und Bestandsaufnahme — Sie stellen eine Verwaltungsanfrage mit den wichtigsten Eckdaten Ihrer Wohnung (Adresse, Wohnfläche, Mietverhältnis, gewünschter Leistungsumfang). Wir prüfen die Unterlagen und melden uns innerhalb von zwei Werktagen.
  2. Persönliches Gespräch und Angebot — In einem kostenlosen Erstgespräch — telefonisch, digital oder in unserem Büro im Westend — besprechen wir Ihre Situation und den gewünschten Leistungsumfang. Sie erhalten ein individuelles schriftliches Angebot mit klar definierter Vergütung.
  3. Verwaltervertrag und Übergabe — Nach Vertragsabschluss übernehmen wir die Wohnung: Aktenübergabe vom Voreigentümer oder Vorverwalter, Mieterinformation, Einrichtung der Eigentümerakte und Mietkonto. Innerhalb weniger Wochen läuft die Verwaltung im Regelbetrieb.

FAQ

Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentumsverwaltung ist die professionelle Verwaltung einer einzelnen Eigentumswohnung im Auftrag des Eigentümers. Sie umfasst Mietvertragsmanagement, Mieteinzug, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung und Behördenkommunikation. Rechtsgrundlage ist ein individueller Verwaltervertrag nach § 675 BGB.

Die Vergütung wird im Verwaltervertrag individuell vereinbart und hängt von Wohnungsgröße, Lage, Ausstattung und Leistungsumfang ab. Üblich ist eine monatliche Grundpauschale pro Wohnung, ergänzt um Vergütungen für Sonderleistungen wie Neuvermietung oder Nebenkostenabrechnung. Für eine konkrete Preisindikation zu Ihrer Wohnung stellen Sie eine Verwaltungsanfrage.

Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss bestellt und kümmert sich um das Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus). Die Sondereigentumsverwaltung wird vom einzelnen Eigentümer beauftragt und kümmert sich ausschließlich um seine vermietete Wohnung — also Mietvertrag, Mieteinzug und Nebenkosten.

Zu den Kernaufgaben gehören Mieterauswahl, Mietvertragsabschluss, Mieteinzug, Nebenkostenabrechnung nach § 556 BGB, Koordination von Handwerkern im Sondereigentum, Hausgeld-Zahlung an die WEG, Mietanpassungen und das Reporting an den Eigentümer.

Sinnvoll ist eine SEV vor allem bei Vermietung aus der Distanz, geerbten Wohnungen, Anlageobjekten, mehreren Einheiten oder bei Konflikten mit Mieter oder WEG. Wer selbst vor Ort wohnt und nur eine einzige unkomplizierte Wohnung vermietet, kommt oft auch ohne aus.

Im Regelfall ja. Bei vermieteten Eigentumswohnungen können die Kosten der Sondereigentumsverwaltung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden (§ 9 EStG). Die steuerliche Behandlung hängt jedoch vom Einzelfall ab — bitte klären Sie konkrete Fragen mit Ihrem Steuerberater.

Eigentumswohnung in Frankfurt vermieten?

Wenn Sie Ihre vermietete Eigentumswohnung nicht länger selbst managen wollen, übernehmen wir das Tagesgeschäft — vom Mieteinzug bis zur Nebenkostenabrechnung. Innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie eine konkrete Rückmeldung zu Ihrer Wohnung.

Seit 1929 in Frankfurt · VDIV Hessen e.V. · Sitz im Westend

Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die genannten Gesetzesangaben (insbesondere WEG und BGB) entsprechen der Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 24. Mai 2026. Für rechtliche oder steuerliche Entscheidungen im Einzelfall konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.